Inhalt

Das Wunsch- und Wahlrecht

Sie haben die Wahl: Reha in Ihrer Wunschklinik

Sie möchten eine Reha beantragen und dafür nicht in irgendeine, sondern in die für Sie perfekte Klinik gehen? Das ist Ihr gutes Recht! Ein:e Angehörige:r von Ihnen ist erkrankt und auf der Suche nach einer Reha? Wählen Sie die am besten geeignetste Klinik selbst aus!

Dafür können Sie vom sogenannten Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und Ihre Rehaklinik selbst aussuchen (weitere Infos siehe unten).

Die Rehaklinik Sonnhalde ist eine Fachklinik für Orthopädie und Innere Medizin, Orthopädie. Egal ob Sie an einer Erkrankung des Bewegungsapparates leiden, ob chronische Schmerzen Ihren Alltag dominieren, oder ob Sie Ihr Leben nach einer Amputationsbehandlung neu sortieren müssen - wir sind für Sie da! Unsere Klinik verfolgt mit hoher Qualität, einer wohltuende Umgebung und individuellen Therapien stets das Ziel: Ihre Gesundheit wiederherstellen und langfristig sichern.

Informieren Sie sich über unser Behandlungsangebot und finden Sie Ihre Wunschklinik!

Kliniksuche

Sie wollen eine Klinik für ein bestimmtes Krankheitsbild finden oder suchen, welche Klinik in Ihrer Nähe ist? Hier geht’s zur Kliniksuche.

Ihr Weg zur Reha

Sie haben Fragen zu Ihrem Reha-Antrag? Wir helfen Ihnen gerne weiter und stellen Ihnen alles Nötige zur Verfügung.

Sie fragen, wir antworten

Was ist eine Reha und wer darf daran teilnehmen? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es in unseren FAQs.

Der Weg zur Wunschklinik

Schritt für Schritt Anleitung

Bevor Sie den Antrag auf eine Reha in Ihrer Wunschklinik stellen können, benötigen Sie einen ärztlichen Befund sowie einen Kostenträger für Ihre Reha.

1. Wunschklinik finden

Informieren Sie sich online oder bei Ihren behandelnden Ärzt:innen über passende Rehakliniken.

2. Antrag beim Kostenträger einreichen

  • Im Optimalfall reichen Sie das ausgefüllte Formular zum Wunsch- und Wahlrecht gemeinsam mit Ihrem Antrag auf Reha beim Kostenträger ein. Es ist ratsam, die Wahl der Klinik ausreichend zu begründen. Hier sollten Sie in erster Linie die medizinische Eignung der Klinik darlegen. Darüber hinaus ist es nützlich, weitere Begründungen für die Wahl der Wunschklinik anzugeben (z.B. Wohnortnähe, ganztägig ambulante Reha, etc.).
  • Haben Sie den Antrag bereits beim Kostenträger eingereicht und dieser ist noch nicht bewilligt, dann schicken Sie das ausgefüllte Formular zum Wunsch- und Wahlrecht hinterher.
  • Haben Sie den Reha-Antrag bereits abgegeben und diesem wurde schon stattgegeben, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Heilstättenänderung einzureichen.

3. Bewilligung oder Ablehnung

Wird Ihr Reha-Antrag genehmigt, folgt die Kostenzusage seitens des Reha-Trägers. Falls der Kostenträger Ihren Klinikwunsch ablehnt, haben Sie 4 Wochen Zeit, Einspruch zu erheben. Legen Sie in der Widerspruchserklärung nochmals ausführlich die Gründe für Ihre Wunschklinik dar. So wird Ihrem Wunsch gegebenenfalls doch noch entsprochen. Formulierungshilfen zur Argumentation finden Sie untenstehend.

Was Sie tun können, wenn der Kostenträger Ihre gesamte Reha ablehnt finden Sie hier.

Mögliche Formulierungen

Unterstützung bei der Argumentation

Medizinische Gründe sollten die Basis bilden, wenn Sie die Wahl Ihrer Wunschklinik begründen. Mögliche Argumente sind beispielsweise:

  • Die Wunschklinik ist eine spezialisierte Fachklinik für Ihr Krankheitsbild.
  • Die Wunschklinik verfügt über einzigartige Therapien und Behandlungsmethoden.
  • Die Wunschklinik behandelt auch bestehende Nebenerkrankungen.
  • Die Wunschklinik verfügt über spezielle Nachsorgeprogramme.
  • Die Wunschklinik befindet sich an einem Standort, der Ihrer Gesundheit zuträglich ist.
  • In der Wunschklinik können Sie die Reha (ganztägig) ambulant durchführen.
  • In der Wunschklinik ist es möglich, zu einem baldigen Zeitpunkt mit der Reha zu beginnen.
  • Die Wunschklinik ist barrierefrei.

Auch private Gründe können bei der Wahl der Wunschklinik berücksichtigt werden:

  • Die Wunschklinik befindet sich in der Nähe Ihres Wohnorts oder dem Ihrer Angehörigen.
  • Der Standort Ihrer Wunschklinik bietet Ihnen räumliche und psychische Distanz von Ihrer gewohnten Umgebung.
  • Die Aufnahme einer Begleitperson, Ihrer Kinder oder eines Haustiers ist in der Wunschklinik möglich.
  • Sie waren bereits in dieser Klinik und haben dort gute Erfahrungen gemacht.
 

Die wichtigsten Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht:

© 2024 RehaZentren Baden-Württemberg